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Doppelte Staatsbürgerschaft generell möglich - Druckversion

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Doppelte Staatsbürgerschaft generell möglich - HGE - 09-07-2024

Hallo,

Gestern habe ich an einer Zoom Konferenz der philipp. Botschaft Berlin teilgenommen.

Es ging um die doppelte Staatsangehörigkeit, die ab 06.2024 generell möglich ist.
Eine Beibehaltungsgenehmigung seitens der deutschen Behörden ist nicht mehr nötig.

Wichtig: Auch diejenigen  (pinays/pinoys), die schon ihre philipp.Pass abgegeben haben, können den philipp. Pass wieder beantragen. Siehe Link dazu.... 

Mein Tipp: wer den philipp. Pass wieder erwerben möchte, sollte dies unverzüglich anfangen. Denn ich fürchte, dass mit Ende der grün/linken diese Regelung wieder aufgehoben werden könnte. So gesehen hat diese Regierung doch auch etwas Gutes Lächeln ...  Lächeln ... 


Reacquisition/Retention of Philippine Citizenship (philippine-embassy.de)


RE: Doppelte Staatsbürgerschaft generell möglich - Hardinero - 09-07-2024

Wir werden das mal überlegen. Wahrscheinlich wird meine Frau das machen. Unsere Kinder haben auch zwei Staatsbürgerschaften. Wir hatten jeweils nach der Geburt den "Report of Birth" bei der philippinischen Botschaft erledigt.

Vor ein paar Jahren hat das Bürgerbüro bei der Verbandsgemeindeverwaltung meine Kinder danach gefragt und nun jedesmal, wenn ein neuer Ausweis oder Pass ausgestellt wird. Wahrscheinlich werden Doppelstaatler dort entsprechend gespeichert. Deshalb nehme ich an, dass man nach der Erledigung noch das Bürgerbüro informieren muss. Eine Quelle kann ich darüber leider nicht finden.


RE: Doppelte Staatsbürgerschaft generell möglich - HGE - 10-07-2024

Ja das muss man machen.. Ich habe mit meinem Einbürgerungssachbearbeiter telefoniert, weil ich wissen wollte, ob irgendwas auf deutscher Seite zu tun ist.. Fazit: Nach Erhalt des Passes nur zur Meldestelle (Bürgeramt) gehen und dort auf den 2. pass aufmerksam machen...