23-01-2023, 21:57
(23-01-2023, 17:58)Popogie22 schrieb: In der Tat hat mein früheres Standesamt erst von mir erfahren dass ich gar nicht mehr dort wohne. Nun muss aber die Anmeldung zur Eheschließung im StA der Gemeinde gestellt werden, wo man wohnt.
Welches Standesamt die Trauung selbst dann vornimmt ist wohl zweitrangig.
.. Die Anmeldung hast du aber schon im Standesamt 1 gemacht.. dort hast du ja wahrscheinlich auch die Gebühren schon bezahlt. Der Vorgang muss dann zum Standesamt 2 überstellt werden. Warum sollte dort jetzt nochmal eine neue Anmeldung erfolgen? Verlangt dann das neue StA auch wieder die Anmeldegebühren?
Selbst wenn eine 2. Anmeldung erforderlich wäre:
Das hat ja alles nichts mit der Beitrittserklärung zu tun, die du im ersten StA abgegeben hast. Warum sollte die für das neue StA nicht mehr gültig sein?
Richtig: die Trauung kann ganz irgendwo anders sein. Selbst im Hohen Dom zu Köln