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Niederlassungserlaubnis und das Papier zur Wiedereinreise
#6
(26-03-2024, 10:14)HGE schrieb: Meine Frau ist 2012 auch mal mit einer NE  nach 7 Monaten eingereist und niemand hat irgendeine Frage gestellt. Und in den Foren ist mir auch nie solch ein Fall begegnet..
Wir sind ja 2013 ebenso nach JAHREN wieder eingereist (zusammen!). Auch da hat niemand auch nur ansatzweise gefragt.

Zitat:Wenn ich nicht irre war vor einigen Jahren in diesem Forum ein Fall wo jemand eine AE um mehr als 6 Monate überzogen hatte und dann wieder zurückgeschickt wurde. Bei AE ist allerdings die Gesetzeslage eindeutig. Ohne Vorabbescheinigung der ABH verfällt die AE nach 6 Monaten.
Ist mir nicht in Erinnerung, aber man kann es wohl nicht oft genug betonen, da Viele den Unterschied nicht kennen.
Es geht rein um die NE, und es geht MIR in diesem Thema nur um die gemeinsame Einreise.
Denn wenn die Frau alleine einreist und es gäbe ein Problem (und sie hat die Bescheinigung nicht), dann sähe sie alt aus, da der Nachweis des Fortbestands vor Ort möglicherweise nicht zu führen wäre.
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RE: Niederlassungserlaubnis und das Papier zur Wiedereinreise - von Speedy - 26-03-2024, 17:14

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