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Verpflichtungserklärung bei Visum zur Eheschließung
#13
Hallo Leute ich habe heute eine Antwort der ABH bekommen.

Da ich bis zum 30.09.2019 noch in der Probezeit in meinem Arbeitsverhältnis bin kann ich keine VE abgeben.

Aber 14 Tage vor dem Eheschließungstermin (auch noch innerhalb meiner Probezeit) erteilen Sie die Zustimmung zum Visum auch ohne VE.

Der Grund: Eheschließung in Aussicht und dann ist die VE garnicht mehr nötig.

Aber die gute Frau hat mir gleich die Alternative genannt dass auch meine Mutter die VE abgeben kann und somit meine Verlobte die Zustimmung schon bald bekommen müsste.

Mein Verdienst von 1700€ Netto hätte wohl ausgereicht.

@ HGE Du hattest von Anfang an Recht, dass die VE nur von Einreise bis Eheschließung notwendig ist, deshalb muss die ABH 14 Tage vor dem Eheschließungstermin die Zustimmung auch ohne VE erteilen.

Weiß jemand von euch wie lange es ungefähr dauert bis diese Zustimmung bei der DBM eingeht, damit ich ungefähr abschätzen kann wann meine Verlobte einreist.
Muss man zur VE Abgabe persönlich bei der ABH vorsprechen, bzw meine Mutter, weil ich denke es ist ja eine Unterschrift notwendig.

Gruß
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RE: Verpflichtungserklärung bei Visum zur Eheschließung - von Fold - 28-06-2019, 15:22

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