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Verpflichtungserklärung bei Visum zur Eheschließung
#8
Das kann man nicht pauschal sagen. In Berlin wird das geforderte Einkommen höher sein als auf dem Land.
Verbindlich kann das nur die zuständige ABH sagen..

Hilfsweise  kann man auch mal einen H4 Rechner nehmen. wenn man dann nach Eingabe der Daten sieht, dass man Anspruch auf H4 hat, sieht es nicht gut aus.
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RE: Verpflichtungserklärung bei Visum zur Eheschließung - von HGE - 15-06-2019, 14:04

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