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Deutsche Eheschließung auf den Philippinen registrieren
#1
Hallo liebe Leute,

Ist es sinnvoll oder gar Pflicht, dass meine Verlobte die ich am Donnerstag hier in DE im Standesamt heiraten werde, die Eheschließung auf den Philippinen mitteilt.

Wie funktioniert das?

Liebe grüße
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#2
Ja, die Registrierung ist Pflicht und sollte bis spätestens 1 Jahr nach Eheschließung gemacht werden; ansonsten bedeutet es mehr Papierkram (Affidavit of delayed registration).

Was du dazu brauchst, findest du hier:
http://philippine-embassy.de/civil-registry/
(report of marriage,ROM)

Leider werden philippinische Urkunden (hier Geburtsurkunde) nur mit DFA-Überbeglaubigung akzeptiert. Die Überbeglaubigung ist für DBM und andere deutsche Behörden meist nicht gefordert. Aber falls ihr diese DFA-Überbeglaubigung nicht habt, gibt es ja ein Jahr Zeit, um sich die Urkunde neu zu besorgen. Auf keinen fall würde ich der phil. Botschaft die urkundengeprüfte Geb-urkunde überlassen. denn meist gibt es die nicht zurück. (bzw. sicherstellen, dass ihr die Geb-Urkunde wirklich zurückbekommt)

Registrierung kann über Post gemacht werden. Für den neuen Pass muss man aber persönlich hin. Man kann das aber miteinander verbinden.
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#3
Danke für die Antwort.

Was meinst du mit persönlich hingehen? Auf die Philippinen oder nach Berlin zur Phil. Botschaft?

Was ist eine DFA Beglaubigung und wo bekomme ich diese her?

Müssen wir dazu auf die Philippinen reisen?(oder kann man das anders beantragen)

Und was bedeutet das hier in der Kopfzeile der Voraussetzungen:

(NOTE : A Filipino National who wishes to marry a foreigner in Germany MUST secure a certificate of Legal Capacity to Contract Marriage (LCCM) from the Philippine Embassy before getting married. Please check the Civil Registry-LCCM for the requirements)

Das hat nichts mit der deutschen Heirat beim Standesamt zu tun oder ?
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#4
Persönlich zur phil. Botschaft natürlich..  (nur bei Passbeantragung, beim report of marriage kann man es postalisch machen).

DFA Authentication: da gibt es private Dienstleister.. zB: den hier
https://www.authenticationexpress.com/

Die würden dann die geb-urkunde beim PSA besorgen, sie beim DFA überbeglaubigen lassen und euch zuschicken. Vorher die Kosten erfragen..

Auf die Philippinen  muss man nicht reisen.

Kopfzeile kannst du vergessen..
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#5
Vielen Dank dass hört sich gut an.

Aber wie können fremde Personen solche Dokumente besorgen?

Arbeiten die mit den Behörden zusammen oder wie kann man sich das vorstellen ?
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#6
(28-08-2019, 13:00)Fold schrieb: Aber wie können fremde Personen solche Dokumente besorgen?
.. indem die Agentur sich die entsprechende Vollmacht zuschicken lässt.

Aber das musst du erfragen, ebenso die Kosten.
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#7
Seltsamerweise geht ab heute morgen diese Authentication-Express Seite nicht mehr.

Meldung "Account has been suspended"

Ob das nur eine temporäre Schwäche ist oder die Seite tatsächlich dauernd geschlossen ist, muss man abwarten.
Ansonsten muss man wohl einen anderen Anbieter suchen.
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#8
Ich hab dort heute angerufen... scheint in Ordnung zu sein.. Vielleicht haben die die Server nicht bezahlt aber die Seite geht inzwischen wieder .. die Dame am Telefon meinte dass wir per Mail bald eine Antwort bekommen
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#9
In den geforderten Unterlagen für den Marriage Report steht Original passports der Frau und des Mannes.

Ich schicke ungern mein Pass zur Botschaft.

Kann das wirklich so sein ?
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#10
(30-08-2019, 15:11)Fold schrieb: Ich schicke ungern mein Pass zur Botschaft.

Kann das wirklich so sein ?


Es steht da; also wird es offenbar so verlangt.

Du könntest ja bei deiner Gemeinde eine beglaubigte Abschrift des Reisepasses machen lassen. Ich weiß allerdings nicht, ob es akzeptiert wird.
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#11
Hallo zusammen
Für mich gibt es keinen Grund eine in D geschlossene Ehe im philippinischem Verwaltungssystem zu registrieren.
Einzig das ich mir dann Kosten für Übersetzungen von Urkuden etc. sparen könnte, sollte ich auf den PH leben.  Dann wäre das etwas ganz anderes, denn bei Visa Fragen ist das dann hilfreich.
Gleiches gilt für Ehen, welche auf den PH geschlossen werden.
Bei beantragung eines Familienbuches bei einem deutschen Standesamt werden einmal alle Urkunden erfasst und ich kann mir dann die Geburtsurkunde der PH Ehefrau beim heimatlichen Standesamt abholen.
Soviel zum einzigsten Vorteil.

Nun zu den Haken:
Ich habe 1984 auf den Philippinen geheiratet. Wir sind dann nach D gezogen. Nach 8 Jahren wurde ich in D glücklich geschieden. Die Dame ging zurück nach Davao und hinterließ mir unsere Tochter.
Nun starb sie im Frühjahr dieses Jahres. Die nachfolgende Prozedur wurde extrem schwierig, denn auf den PH- wie im Vatikan, gibt es keine Scheidung. Es würde Bände füllen was nun kommt. Aber um es kurz zu machen. Ich bin auf den PH jetzt Witwer. Erbe usw. soweit das als Cano möglich ist.

Solltest du aber- was ja vorkommt, dich von deiner Frau trennen, ist nach einer Registrierung der Ehe in der Botschaft oder auf den PH endgültig. Es wird zwar dran gearbeitet das es eine Scheidung gibt, jedoch wird das noch Jahre dauern. Die Macht der katholischen Kirche ist zu groß.
Würde da lange drüber nachdenken. Registrieren könnt ihr auch später noch wenn es mal Sinn macht.

Ich bin jetzt wieder ledig und könnte meine jetzige Frau heiraten, wenn sie sich scheiden lassen könnte. Grins..
Ach so. Für 100 K Pesos geht alles unterm Tisch.
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#12
(30-08-2019, 20:06)Berater schrieb: Nun zu den Haken:
Ich habe 1984 auf den Philippinen geheiratet. Wir sind dann nach D gezogen. Nach 8 Jahren wurde ich in D glücklich geschieden. Die Dame ging zurück nach Davao und hinterließ mir unsere Tochter.
Nun starb sie im Frühjahr dieses Jahres. Die nachfolgende Prozedur wurde extrem schwierig, denn auf den PH- wie im Vatikan, gibt es keine Scheidung. Es würde Bände füllen was nun kommt. Aber um es kurz zu machen. Ich bin auf den PH jetzt Witwer. Erbe usw. soweit das als Cano möglich ist.
Eine in D durchgeführte Scheidung ist auch auf den Philippinen gültig. Seit letzten Jahr ist diese Scheidung auch für die pinay gültig, falls sie selbst die Ehescheidung beantragt hat. Früher war dies nur der Fall, falls der Ausländer die Scheidung beantragt hat.
Und falls du selbst trotz Scheidung als Erbe auftrittst, ist das mE nicht rechtens. Nur deine Tochter dürfte das.

Zitat:Solltest du aber- was ja vorkommt, dich von deiner Frau trennen, ist nach einer Registrierung der Ehe in der Botschaft oder auf den PH endgültig. Es wird zwar dran gearbeitet das es eine Scheidung gibt, jedoch wird das noch Jahre dauern. Die Macht der katholischen Kirche ist zu groß.
Würde da lange drüber nachdenken. Registrieren könnt ihr auch später noch wenn es mal Sinn macht.
Eine Scheidung im Ausland ist auch auf den Philippine rechtgültig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ehe registriert wurde oder nicht. Wie oben gesagt kann sowohl der ausländische Ehemann als auch die pinay wieder heiraten, obwohl es keine Scheidung auf den Philippinen gibt.

Zitat:Ich bin jetzt wieder ledig und könnte meine jetzige Frau heiraten, wenn sie sich scheiden lassen könnte. Grins..
Ach so. Für 100 K Pesos geht alles unterm Tisch.
und was ist, wenn dir was passiert. Du lässt doch dann deine "jetzige Frau" unversorgt zurück?
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#13
(31-08-2019, 08:26)HGE schrieb: und was ist, wenn dir was passiert. Du lässt doch dann deine "jetzige Frau" unversorgt zurück?
Und wie sichere ich eine noch verheiratete Frau in den Phils ab, ohne dass der EX dann evtl. auch in den Genuss
der halben Absicherung kommen kann?
Und ist eine Absicherung für den Todesfall nicht eine Einladung zu einem Auftragsmord um schneller an das eingemachte zu kommen????
Wie weit traut man seinem philippinischen Partner denn überhaupt??
Für mich ein Buch mit 7 Siegeln.... bei dem ich unter anderem auch mein Leben verlieren könnte.Den Floh muss ihr doch nur einer gewissenhaft ins Ohr setzen oder der Druck der Familie wird erhöht... und dann?
Wie macht Ihr das denn??
Natürlich meine ich jetzt nicht die verheirateten... die werden ja sowieso einen Ehevertrag haben.
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#14
(31-08-2019, 11:16)Pirat99 schrieb:
Zitat:Und wie sichere ich eine noch verheiratete Frau in den Phils ab, ohne dass der EX dann evtl. auch in den Genuss
der halben Absicherung kommen kann?


.. indem man zuerst ein Annulment der Ehe mit dem Ex durchzieht und dann die jetzige Partnerin heiratet.

Man kann sich ja auch auf den Standpunkt stellen, nach mir die Sintflut. Dann gäbe es aber keine Witwen-Rente für die letzte Partnerin an der Seite des Ehemannes. Ob das fair ist, muss jeder selbst beurteilen.

Die Sache mit der "Todesgefahr" bei mit Ausländern verheirateten Pinays kann ich nicht beurteilen, Ich lebe nicht auf den Philippinen. Ja sowas wurde auch hier in den Foren ab und zu mal gemeldet; scheint mir aber statistisch die absolute Ausnahme. (wird auch sicherlich in D passieren können).
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