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Visum zur Ausbildung als Pflegekraft.
#1
Ist eventuell fuer einige Member interessant, ein Member vom anderen Forum hat vom Auslaenderamt ziemlich schnell ein Visum fuer seine Schwaegerin bekommen, sie macht ab Aug. 2024 eine Ausbildung zur Pflegefachkraft und ab Sept. 2023 einen Deutschkurs bis B1 auch in Deutschland. Die ABH hat ihm gesagt das es jetzt so gemacht wird wegen dem Fachkraeftemangel.
Wenn das wirklich jetzt so problemlos laeuft, waere es doch eine gute Moeglichkeit fuer Einige eine Familienangehoerige die sowas gerne machen moechte, nach Deutschland zu holen.
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#2
Das würde ja bedeuten, dass ein 16 jähriges Mädchen der engeren Verwandtschaft, in den nächsten Jahren zwecks Deutsch lernen, und anschließender Ausbildung zur Krankenschwester oder Pflegerin, einreisen dürfte.

Stimmt das so, und was wären denn die Anforderungen?
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#3
(29-06-2023, 20:00)Adlaw schrieb: Stimmt das so, und was wären denn die Anforderungen?

.. in dem Fall hat die junge Dame nur High-School Abschluss..  ich bin auch etwas überrascht, dass dies so einfach geht und werde den fall mal im Auge behalten.. vor allen Dingen ob die POEA bzw. das CFO da so einfach mitspielt.

Jedenfalls von deutscher Seite scheinen die Hürden für ein solches Unterfangen ziemlich heruntergefahren worden zu sein. Sie hat offenbar schon ein Visum §16a  bekommen...

Ich habe auch 2 Nichten dort drüben, 16 und 19 Jahre alt .. für diese wäre das auch eine Perspektive.
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#4
@ HGE,
das habe ich auch gerade gelesen das sie nur High-School Abschluss hat, wenn das wirklich so gehen sollte, werden demnaechst einige Pinoys hier ihre Ausbildung machen. Fuer Deutschland waere das auch sehr gut gerade mit den Problemen mit zu wenig Pflegekraefte.
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#5
Nicht vergessen: Diese Lockerungen betreffen leider nicht nur Pinoys. Vor diesem Hintergrund sollte man das Ganze durchaus auch kritisch sehen - nicht Jede®, der so ein Studium beantragt, hat vor, dieses auch zu beenden.
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#6
(30-06-2023, 07:51)Speedy schrieb: Nicht vergessen: Diese Lockerungen betreffen leider nicht nur Pinoys. Vor diesem Hintergrund sollte man das Ganze durchaus auch kritisch sehen - nicht Jede®, der so ein Studium beantragt, hat vor, dieses auch zu beenden.


.. darin sehe ich auch die Gefahr: ein neues Einfallstor für Glücksritter.
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#7
(30-06-2023, 07:51)Speedy schrieb: nicht Jede®, der so ein Studium beantragt, hat vor, dieses auch zu beenden.

Das muß halt an die Aufenthaltsgenehmigung geknüpft werden. Wer nicht abschließt, darf nicht bleiben. Oder...
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#8
(29-06-2023, 11:26)Berni schrieb: Wenn das wirklich jetzt so problemlos laeuft, waere es doch eine gute Moeglichkeit fuer Einige eine Familienangehoerige die sowas gerne machen moechte, nach Deutschland zu holen.

Also, ich habe Ende September eine Mail an die Agentur für Arbeit geschrieben. Ergebnis: Keine Antwort 

Letzte Woche Mail an das Ausländeramt. Ergebnis: Ein Visumverfahren kann in der Botschaft des Heimatlandes eröffnet werden. Auch zunächst Thema Sprachkurs kann Ihnen dort Auskunft gegeben werden. Falls ich eine Verpflichtungserklärung benötige, soll ich doch einen Termin buchen. 

Ich hatte mir erhofft, verwertbare Antworten zu erhalten. Ich hatte gefragt, ob ich eine Enkelin, bei entsprechender Schulbildung, für einen Deutschkurs bis Level B2 nach Deutschland zu holen, und anschließend eine Ausbildung zur Krankenschwester zu starten.

Nun bin ich so schlau wie vorher. 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schreibt aber, "Zur Berufsausbildung nach Deutschland". Aber wie?

(05-12-2023, 22:07)Adlaw schrieb: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schreibt aber, "Zur Berufsausbildung nach Deutschland". Aber wie?

Habe noch was gefunden. Man könnte rein theoretisch für 12 Monte Intensivkurs nach Deutschland kommen. Sollte eine Berufsausbildung unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Deutschkurses beginnen, sollte das im Antrag für das Visum angegeben werden.

(05-12-2023, 22:07)Adlaw schrieb: Also, ich habe Ende September eine Mail an die Agentur für Arbeit geschrieben. Ergebnis: Keine Antwort 

Letzte Woche Mail an das Ausländeramt. Ergebnis: Ein Visumverfahren kann in der Botschaft des Heimatlandes eröffnet werden. Auch zunächst Thema Sprachkurs kann Ihnen dort Auskunft gegeben werden. Falls ich eine Verpflichtungserklärung benötige, soll ich doch einen Termin buchen. 

Ich hatte mir erhofft, verwertbare Antworten zu erhalten. Ich hatte gefragt, ob ich eine Enkelin, bei entsprechender Schulbildung, für einen Deutschkurs bis Level B2 nach Deutschland zu holen, und anschließend eine Ausbildung zur Krankenschwester zu starten.

Nun bin ich so schlau wie vorher. 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schreibt aber, "Zur Berufsausbildung nach Deutschland". Aber wie?


Habe noch was gefunden. Man könnte rein theoretisch für 12 Monte Intensivkurs nach Deutschland kommen. Sollte eine Berufsausbildung unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Deutschkurses beginnen, sollte das im Antrag für das Visum angegeben werden.

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationA...-node.html
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#9
Hier ein Bericht auf CNN Philippines zu dem Thema.

CNN
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