Befreiung von der Travel Tax - Druckversion +- Philippinenportal (https://www.philippinenportal.de) +-- Forum: Philippinen (https://www.philippinenportal.de/forumdisplay.php?fid=9) +--- Forum: Reiseforum (https://www.philippinenportal.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Befreiung von der Travel Tax (/showthread.php?tid=984) |
Befreiung von der Travel Tax - Gerri - 29-12-2019 Hallo ! Eine Frage an unsere erfahrenen Forumsmitglieder. Stimmt es das philippinische Staatsbürger, die mit einem Ausländer verheiratet sind und dadurch ihren permanenten Wohnsitz im Ausland haben, nach einem Besuch oder Urlaub bei der Ausreise von den Philippinen die fällige Travel Tax ( glaube so um die 1650 Peso ) umgehen oder sich davon befreien lassen kann ? Habe da irgendwo mal gelesen man (frau) braucht dafür Passport , Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Wohnsitz und Flugticket . Damit geht man zu einem Büro der " Philippine Tourism Authority " (sollen an allen großen Flughäfen vorhanden sein ) und kann sich dann gegen eine kleine Gebühr von der Travel Tax befreien lassen ! Hat das jemand schon einmal so ähnlich gemacht ( für seinen Ehepartner )und somit Erfahrung und Tipps ? Gerri RE: Befreiung von der Travel Tax - JFS - 29-12-2019 Genau so haben wir es auch immer gemacht. Das hat dann ca. 250 Pesos gekostet glaube ich mich zu erinnern. Auch wenn wir wir über Manila ausgereist sind, hat meine Frau schon in Davao Airport vor dem Inlandsflug die Gebühren bezahlt. Da war weniger Andrang als in Manila am Flughafen und war weniger Stress. RE: Befreiung von der Travel Tax - Speedy - 29-12-2019 Genau so hat es meine Frau auch immer gemacht. Ist bei uns aber natürlich schon sechs Jahre her ... RE: Befreiung von der Travel Tax - Gerri - 29-12-2019 Unklar ist mir immer noch : Welche Art Aufenthaltsgenehmigung ist zwingend bei der Befreiung der Travel Tax erforderlich ? Muß es eine permanente Niederlassungserlaubnis sein oder geht es auch mit einer zeitlich befristeten Aufenthaltserlaubnis ( z.B. für 3 Jahre ) ,die immer wieder bei der dt. Ausländerbehörde verlängert werden kann (muß) . Gerri RE: Befreiung von der Travel Tax - Popogie22 - 30-12-2019 Die befristete Aufenthaltserlaubnis (1 Jahr) hatte bei unseren 1. gemeinsamen Urlaub auch gereicht. Mittlerweile ist die Befreiung auch kostenfrei. Im NAIA Terminal1 z.B. ist der Schalter hierfür in der Checkin-Halle mittig zwischen den Eingängen. Da gibt es inzwischen einen Schalter speziell für Travel Tax Exemption, wo die Wartezeit weit kürzer ist. Achja, der phil. Partner mit Niederlassungserlaubnis darf sich bei der Immigration dann auch bei "Foreign Passports" anstellen und muss nicht zur endlosen "Philippine Passport" Schlange. Travel Tax Exemption Edit: Gilt aber nur für einen Aufenthalt von unter 1 Jahr. Ab 1 Jahr ist auch für Ausländer die Travel Tax fällig. RE: Befreiung von der Travel Tax - Gerri - 30-12-2019 @ Popogie 22 Also geht es doch mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ! Prima ! Die Aufenthaltserlaubnis wird ja von der Ausländerbehörde in Form einer Plastikkarte ausgestellt. Muß Diese und Passport, Flugticket bei der Befreiung in Original vorgezeigt werden oder wird alles in Copy verlangt ? Gerri RE: Befreiung von der Travel Tax - Cawajan - 30-12-2019 Bei meiner Frau war das früher so das dies im Original vorgelegt wurde und dann wurden Kopien angefertigt, die dann extra bezahlt wurden zum hohen Preis, daher hat sie immer Kopien zum Airport mit genommen. RE: Befreiung von der Travel Tax - Popogie22 - 30-12-2019 (30-12-2019, 11:35)Gerri schrieb: Muß Diese und Passport, Flugticket bei der Befreiung in Original vorgezeigt werden oder wird alles in Copy verlangt ?Passport und Aufenthaltserlaubnis hat sie immer im Original vorgelegt. Flugticket hatten wir zuletzt nur auf dem Smartphone. Für Kopien musste sie nie extra was zahlen. Und 2017 war auch keine Gebühr mehr fällig. Unsere Erfahrung machten wir aber ausschließlich im Naia Terminal 1. |