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(12-04-2023, 07:39)Falconwing schrieb: Leben die Eltern noch? Soweit ich weiß können diese doch Geburtsurkunden ihrer Kinder bei der NSO ( oder wie auch immer die heute heißen) beantragen und erhalten. Ging bei uns damals auch relativ fix….
Jepp. PSA heisst es jetzt. Gerade hat meine Freundin geschrieben dass sie mit ihrer Mutter morgen zur PSA geht. Kostet halt dann Gebühren.
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Nur als Hinweis:
Geburtsurkunden der Geschwister müssen nicht unbedingt direkt vom PSA geholt werden.
Die vom lokalen Amt (LCR) reichen aus. Dann muss man allerdings wissen, in welchem municipal die Geschwister die Geb-Urkunde registriert haben.
Wenn man noch irgendwelche Urkunden (LCR oder PSA) zu Haus hat, genügt ein einfaches Xerox-kopie. Es muss also keine Urkunde sein, die man direkt beim PSA oder LCR geholt hat.
Wenn eine Geb-urkunde partout nicht zu bekommen ist, zB wenn dieser nicht seine Einwilligung gibt, würde ich das nur schriftlich erklären und dem Antrag beilegen.
Normalerweise ist der Datenschutz auf den Philippinen aber nicht so hoch. d.h. man kann solche Urkunden beim PSA bekommen, ohne das die Geschwister davon wissen. Man muss allerdings deren Geb-daten wissen .. sonst kann man ja nichts anfordern.
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@HGE, danke.
Hab das meiner Freundin mitgeteilt. Das lokale PSA Büro ist nur ein kurzer Fußweg von ihrer Schwester weg. Und die Mutter ist eh regelmäßig bei der. Der Geburtsort vom Bruder ist in Bicol. Die ganze Familie bis auf den Bruder wohnt aber seit über 30 Jahren in Cavite.
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Jetzt tut sich hier mal wieder was.
Schon im Dezember teilte mir das Standesamt per Email mit, dass die Dokumentenprüfung abgeschlossen ist und die Dokumente nun wieder zurück geschickt werden.
Es dauerte aber bis Ende Januar bis diese beim Standesamt ankamen, bzw. mir das StA mitteilte dass ich diese nun zum übersetzen abholen kann.
Zwar schrieb mir die Beamtin dass ich die Dokumente jederzeit während der Öffnungszeiten holen kann, doch als ich dort ohne Termin war, musste ich mir erst einen Termin am dortigen Terminal machen. -Nummer ziehen gibt es nicht mehr.
Der Nächste Termin der sich mit meinen Arbeitszeiten vereinbaren lies (zudem war ich die letzten 2 Wochen verreist) war der 22. Februar, also gestern.
Per Email habe ich noch angefragt welche Dokumente genau ich denn übersetzten lassen muss. Die Antwort war: "Es müssen alle ausländischen Dokument übersetzt werden". -Diese Antwort war mir nicht klar genug weshalb ich vornahm nochmal beim gestrigen Termin persönlich nachzufragen.
Auf meine persönliche Frage dann welche Dokument jetzt alles übersetzt werden müssen, kam: "Es müssen alle ausländischen und nicht internationale Dokumente übersetzt werden."
Ich fragte ob denn auch die ganzen Urkunden der Geschwister und der Eltern übersetzt werden müssen: "Ja, alle nicht internationale ausländische Dokumente".
Autsch! Bei 6 Geschwistern und teils mehrseitigen Geburtsurkunden etc. komme ich auf insgesamt 34 Seiten die übersetzt werden müssen.
Dass diese ganzen Urkunden der Geschwister und Eltern für die Dokumentenprüfung relevant waren kann ich ja verstehen. Aber wozu werden diese vom StA bei der Anmeldung zur Eheschließung benötigt?
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Aber die Dokumente sind doch meist schon international, also in Englisch? Oder was ist damit gemeint?
Wir haben 2000 in München geheiratet, dort mussten nur die Papiere meiner Frau (Geburtsurkunde trotz Internationalität) übersetzt werden.
Und kann man tatsächlich bei Euch keinen Termin telefonisch oder online vereinbaren?
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Bei meiner ersten Ehe, mussten wir in München kein einziges Dokument übersetzen. Lag im Ermessen des Beamten.
Die Sachbearbeiterin jetzt ist noch sehr jung und geht nach Merkblatt vor.
Man kann eine Termin ganz einfach online und auch telefonisch vereinbaren. Ich bin ohne Termin hin da mir gesagt wurde dass ich die Dokumente jederzeit zu den Öffnungszeiten abholen kann. Erst vor Ort verwies man mich an das Terminal um einen freien Termin auszusuchen.
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(24-02-2024, 13:45)Popogie22 schrieb: Lag im Ermessen des Beamten.
Das war bei uns damals auch so. Eigentlich sind viele Dinge "Kann - Bestimmungen", bedeutet Ermessen. Unsere Sachbearbeiterin wollte damals auch alles haben. Ist bei uns aber schon zu lange her, als dass ich für die heutige Zeit Ratschläge geben könnte... Jedenfalls viel Glück!
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(23-02-2024, 20:10)Popogie22 schrieb: Auf meine persönliche Frage dann welche Dokument jetzt alles übersetzt werden müssen, kam: "Es müssen alle ausländischen und nicht internationale Dokumente übersetzt werden."
Ich fragte ob denn auch die ganzen Urkunden der Geschwister und der Eltern übersetzt werden müssen: "Ja, alle nicht internationale ausländische Dokumente". Es macht überhaupt keinen Sinn die Urkunden der Geschwister und die Heiratsurkunde der Eltern zu übersetzen.. denn diese werden beim Befreiungsverfahren (OLG) nicht benötigt. Die wurden nur für die Urkundenprüfung gefordert.
Ich hätte noch ein wenig Verständnis dafür. wenn bei der UP herausgekommen wäre, dass irgendwas nicht stimmt. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Es ist natürlich jetzt schwierig zu sagen, wie man mit einem sturen Standesbeamten umgeht. Vielleicht ihn mal freundlich bitten, bei dem OLG nachzufragen oder der Standesamtsaufsicht...
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Nachtrag:
Habe nun die Dokumente gesichtet und diese sind unvollständig.
Im Beiliegenden Prüfbericht der DBM für die Geburtsurkunde steht: "Es haben sich keine Beanstandungen ergeben."
und weiter: "Die Entscheidung über die Verwertbarkeit dieser Urkunde liegt bei Ihrer Behörde.
Selbiges im Prüfbericht des CENOMAR. Letzteres ist aber nicht die, welche ich beim Standesamt abgegeben habe, sondern eine neuere vom 28. Juli 2023.
Dazu steht im Beischreiben: " Im Rahmen der Urkundenüberprüfung wurde eine neuer Index bei der PSA eingeholt, welcher für den Prüfbericht verwendet wurde"
Laut Schreiben der DBM betragen die Kosten €278,26 aber gezahlt habe ich beim StA 330€
Es fehlen die Geburtsurkunden von 5 Geschwistern. Lediglich die Geburtsurkunde der ältesten Schwester lag bei.
Wir haben alle im Original abgegeben, auch wenn Kopien gereicht hätten. Aber da ja die Heiratsurkunde der Eltern im Original verlangt wurde, hat mir meine Verlobte gleich alles zukommen lassen.
Ich habe zuvor schon von allen Dokumenten Fotokopien gemacht. Meinem Übersetzer reichen die zu übersetzenden Dokumente als Emailanhang. Doch das StA wird ja wahrscheinlich jeweils das Original zu der Übersetzung haben wollen.
Per Email habe ich bereits mein StA angeschrieben, dass 5 Geburtsurkunden fehlen.
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(25-02-2024, 11:04)Popogie22 schrieb: Laut Schreiben der DBM betragen die Kosten €278,26 aber gezahlt habe ich beim StA 330€
Es fehlen die Geburtsurkunden von 5 Geschwistern. Lediglich die Geburtsurkunde der ältesten Schwester lag bei.
Wir haben alle im Original abgegeben, auch wenn Kopien gereicht hätten. Aber da ja die Heiratsurkunde der Eltern im Original verlangt wurde, hat mir meine Verlobte gleich alles zukommen lassen.
Die Differenz der Kosten wird mit Sicherheit zurückgezahlt.. der Amtsschimmel ist korrekt.
Wenn die Geburtsurkunden der Geschwister fehlen, kannst du sie ja auch nicht übersetzen lassen..
Eine nochmalige Ausstellung würde ich erst mal ablehnen.. steht in keinem Verhältnis zum Aufwand
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Die Mühlen drehen sich nur sehr langsam. Ich habe mehr als 1 Monat auf die Antwort vom Standesamt warten müssen bzgl. der fehlenden Geburtsurkunden von 5 Geschwistern. Die "Antwort":
Zitat:Sehr geehrter Herr Popogie,
entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung, aber ich war zwei Wochen nicht im Haus.
Nachdem die Urkunden von der Deutschen Botschaft aus Manila kommen und die inhaltliche Überprüfung somit abgeschlossen ist und keine Beanstandung kam, müssen die restlichen Urkunden der Geschwister nicht nochmals angefordert werden.
Sobald Sie die Übersetzung abgeschlossen haben, müssen sowieso nochmal die Originale zu mir, um diese ans OLG weiterzugeben.
Haben Sie auch die Stellungnahme der Deutschen Botschaft in den Urkunden dabei?
Wenn nicht, fordere ich diese erneut von der Bearbeiterin aus Manila an.
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Die Originale der fehlenden Geburtsurkunden habe ich aber nie zurückbekommen. Dies habe ich ja in der vorangegangen Email erwähnt, bzw. dies war der Grund meiner Anfrage.
Ich habe lediglich Fotokopien der Urkunden die ich vorher gemacht habe. Das Standesamt will aber die Originale. Für den Übersetzer waren Kopien ausreichend bzw. ging das eh online über PDF und die Übersetzungen kamen dann per Post. 762€ hat der Spaß gekostet. einen Mengenrabatt gab es leider nicht und einige der Geburtsurkunden, so auch die meiner Verlobten sind mehrseitig.
Nun habe ich nochmal angeschrieben bzgl. der fehlenden Urkunden.
Ich hatte eigentlich gehofft dass wir bis Mitte März alles zusammen habe und auch schon den Termin beim Ausländeramt machen kann bzgl. der Verpflichtungserklärung. Denn dieser kann u.U. auch mehrere Monate dauern.
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(11-04-2024, 13:25)Popogie22 schrieb: Die Originale der fehlenden Geburtsurkunden habe ich aber nie zurückbekommen. Dies habe ich ja in der vorangegangen Email erwähnt, bzw. dies war der Grund meiner Anfrage.
.. wenn ich dich richtig verstehe, hat das StA die originale von der DBM zurückbekommen (?)..
und du hast anschließend nur mit den Kopien die Übersetzung gemacht? sehr ungewöhnlich... kann man zwar so machen (nebenbei, es hätte aber eine beglaubigte Kopie sein müssen, denn sonst hätte der Übersetzer ja theoretisch ein fake Urkunde übersetzt).
Aber dann müsste doch das StA über den Verbleib der Originale Bescheid wissen.
Das Original mit der Stellungnahme sollte man so wenig wie möglich aus den Händen geben. Klar, beim Befreiungsverfahren wollen die das Original sehen.
Falls das Original mit Stellungnahme weg ist, kann man bei der DBM aber eine neue anfordern. Die hält das Ergebnis der UP einige Jahre in den Akten.. meines Wissen nach auch kostenfrei..man muss nur klären, ob du ein neue Geburtsurkunde und Cenomar vorlegen musst, oder ob die DBM sich das selbst beim PSA besorgt.
Aber in erster Linie soll sich mal das StA drum kümmern, wo die GebUrkunde geblieben ist. denn die hat es ja offensichtlich in den Händen gehabt.
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(12-04-2024, 04:10)HGE schrieb: Falls das Original mit Stellungnahme weg ist, kann man bei der DBM aber eine neue anfordern. Die hält das Ergebnis der UP einige Jahre in den Akten.. meines Wissen nach auch kostenfrei..man muss nur klären, ob du ein neue Geburtsurkunde und Cenomar vorlegen musst, oder ob die DBM sich das selbst beim PSA besorgt.
Aber in erster Linie soll sich mal das StA drum kümmern, wo die GebUrkunde geblieben ist. denn die hat es ja offensichtlich in den Händen gehabt.
Hallo HGE,
wie ich weiter oben schon erwähnte, fehlen die Geburtsurkunden von 5 Geschwistern. Ich habe lediglich die Geburtsurkunde meiner Verlobten und die der ältesten Schwester zurück bekommen.
Stellungnahme der DBM lag nur bei der Geburtsurkunde und dem CENOMAR meiner Verlobten bei.
Geburtsurkunden aller 6 Geschwister waren im Original -auch wenn laut Merkblatt Kopien ausreichend gewesen wären.
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(12-04-2024, 05:52)Popogie22 schrieb: wie ich weiter oben schon erwähnte, fehlen die Geburtsurkunden von 5 Geschwistern. Ich habe lediglich die Geburtsurkunde meiner Verlobten und die der ältesten Schwester zurück bekommen.
Stellungnahme der DBM lag nur bei der Geburtsurkunde und dem CENOMAR meiner Verlobten bei.
Geburtsurkunden aller 6 Geschwister waren im Original -auch wenn laut Merkblatt Kopien ausreichend gewesen wären.
Ist zwar ärgerlich, dass die Urkunden der Geschwister fehlen; aber die werden doch auch garnicht mehr gebraucht.. oder verlangt irgend jemand diese jetzt?
Diese Geschwister Urkunden werden ja auch gar nicht geprüft, das sind nur supporting Dokumente. Dazu gibt es keine Stellungnahme der DBM ...
oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?
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