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Krankenversicherung
#2
Eine normale RKV reicht zur Einreise.

Zur Sicherheit die entsprechende Versicherungsgesellschaft fragen, ob die RKV auch für den Fall der Einreise gilt mit anschließendem Daueraufenthalt wegen FZ oder Heirat. Denn normalerweise ist solch eine RKV ja nur für den vorübergehende Aufenthalt in D konzipiert.
Aber die meisten RKVs machen das.

PS:

Beim 2. Durchlesen habe ich verstanden, dass es ja offensichtlich ein FZ zu deinem minderjährigen deutschen Kind ist.
Da ist normalerweise überhaupt kein Nachweise der KV Pflicht. Ich würde aber trotzdem empfehlen, zur Einreise eine RKV abzuschließen, bis dass nach der Heirat deine Verlobte in der Familienkasse mitversichert werden kann.
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Nachrichten in diesem Thema
Krankenversicherung - von Juergen67 - 11-10-2020, 22:00
RE: Krankenversicherung - von HGE - 12-10-2020, 05:25
RE: Krankenversicherung - von Juergen67 - 13-10-2020, 10:50

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