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Prozess nach der Hochzeit auf den PH
#4
(04-08-2019, 10:49)Aerwe schrieb: Ja, es reicht wenn einer der beiden in Deutschland ist.

Es gibt Standesämter, die darauf bestehen, dass beide Eheleute vorstellig werden; ist aber nach meiner Erfahrung die Minderheit.

Ansonsten kannst du versuchen, die Eheurkunde beim StA registrieren zu lassen; das würde dann eine UP auslösen.
Aber dann darauf achten, dass du Geb-Urkunde, Heiratsurkunde die du für den Antrag auf das Visum brauchst doppelt hast; denn sonst steht ihr beim Termin für den Antrag auf ein Visum ohne diese Urkunden da.
Auch die Botschaft darauf hinweisen, dass parallel schon eine UP läuft...
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RE: Prozess nach der Hochzeit auf den PH - von HGE - 04-08-2019, 11:20

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