04-05-2022, 15:39
(04-05-2022, 07:55)Speedy schrieb: Hm. Also eine "rechtswidrige Freiheitsberaubung" finde ich dort aber auch nicht. Jede Straftat ist rechtswidrig, sonst isses keine.
Eventuell meintest Du ja vorsätzlich?
Stimmt, jede Straftat ist rechtswidrig. Aber nicht jede Freiheitsberaubung ist eine Straftat, nur die rechtswidrige.
Die juristische Definition der Rechtswidrigkeit:
Zitat:Rechtswidrigkeit bedeutet, dass eine Handlung im Widerspruch zur Rechtsordnung steht, ohne dass Rechtfertigungsgründe vorliegen.
Jura Forum
Eine Freiheitsberaubung ist daher nicht rechtswidrig, wenn Rechtfertigungsgründe vorliegen, also zum Beispiel wenn es ein Einverständnis dafür gab:
Zitat:Das Fesseln beim Sex mit Einwilligung ist dagegen keine Freiheitsberaubung.
Damit ist eine von mehreren zusammen erforderlichen Gründen für eine Strafbarkeit nicht gegeben; ist also nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar.
Quelle:
Was ist eine Freiheitsberaubung und wann beginnt diese? Mit Beispielen
Außerdem kommt natürlich noch der Vorsatz als eine der Voraussetzungen für die Strafbarkeit ins Spiel. In dem Artikel ist unten ein Entscheidungsschema, was die gesamten Voraussetzungen für eine rechtswidrige Freiheitsberaubung gut darstellt.
Interessantes Thema.