10-11-2022, 20:15
(21-08-2022, 11:22)Popogie22 schrieb: Außerdem lag ja eine Verpflichtungserklärung vor die m.E. höher zu werten ist als dieses AOS. Beim letzteren wurden nicht mal Einkommensnachweise gefragt, man hätte reinschreiben können was man wollte.
.. ist zwar etwas her, aber trotzdem noch mein Antwort.
Die VE kümmert die philipp. Immigration nicht, weil sie von deutschen Behörden ausgestellt wird und somit auch keine Rechtsgültigkeit auf den Philippinen hat.
Das AoS wird aber von einer philipp. Behörde (Botschaft) legalisiert und hat somit Rechtsgültigkeit auf den Philippinen.
(Eine Lösung könnte sein, dass man die VE auch bei der philipp. Botschaft legalisieren lässt. Hat mE noch nie jemand probiert.. das Dokument ist ja mehrsprachig...)
Die hier getätigte Aussage, dass beim AoS ja keine Überprüfung des Einkommens gemacht wird, ist für die Ausstellung einer eidesstattlichen Versicherung unerheblich. Die eidesstattliche Versicherung ist auch ohne Überprüfung des Einkommens gültig. Genau genommen darf eine ABH bei mangelndem Einkommen diese eidesstattliche Versicherung nicht verweigern. Wenn der Antragsteller sie trotzdem fordert, wird die ABH in der Regel draufschreiben.. "Bonität nicht nachgewiesen" ..