23-01-2023, 14:01
Hallo liebes Portal,
ja, ich tue es wieder. 3 Jahre nach der Scheidung von einer Pinay habe ich vor dieses Jahr wieder eine Pinay zu heiraten.
Um ein Heiratsvisum zu beantragen, brauchen wir erst eine "Anmeldung zur Eheschließung". Hierfür mussten einige Dokumente aus den Philippinen abgegeben werden. Im letzen September hatte ich alles beisammen und zu meinem Standesamt gebracht. Es wurde dann miitels Amtshilfeersuchen bei der DBM eine Dokumentenprüfung veranlasst.
Diese wurde anscheinend bereits im Dezember erfolgreich abgeschlossen. Anschließend beim OLG München ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt.
Desweiteren bekam ich das Dokument "Bevollmächtigung zur Anmeldung" welches ich Ausgefüllt von meiner Verlobten auf den Philippinen unterschrieben zurück bekommen habe.
Nun bin ich zwischenzeitlich umgezogen und ein anderes Standesamt ist zuständig. Es wurde eine "Übertragung der Aufgaben des Standesamtes" vom ursprünglichen Standesamt an das Standesamt meiner jetzigen Gemeinde veranlasst.
So weit so gut.
Nun meint aber mein jetziges Standesamt, dass für die Anmeldung zur Eheschließung BEIDE Personen, sprich ich und meine Verlobte persönlich anwesend sein müssen. "Des war scho imma so!"
Die Bevollmächtigung ist leider wertlos obwohl diese schon an meine aktuelle Meldeadresse gerichtet ist.
Gibt es da wirklich keine andere Möglichkeit?
Musse meine Verlobte erstmal wieder mit einem Besuchervisum nach D kommen nur um bei der Anmeldung persönlich anwesend sein zu können?
ja, ich tue es wieder. 3 Jahre nach der Scheidung von einer Pinay habe ich vor dieses Jahr wieder eine Pinay zu heiraten.
Um ein Heiratsvisum zu beantragen, brauchen wir erst eine "Anmeldung zur Eheschließung". Hierfür mussten einige Dokumente aus den Philippinen abgegeben werden. Im letzen September hatte ich alles beisammen und zu meinem Standesamt gebracht. Es wurde dann miitels Amtshilfeersuchen bei der DBM eine Dokumentenprüfung veranlasst.
Diese wurde anscheinend bereits im Dezember erfolgreich abgeschlossen. Anschließend beim OLG München ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt.
Desweiteren bekam ich das Dokument "Bevollmächtigung zur Anmeldung" welches ich Ausgefüllt von meiner Verlobten auf den Philippinen unterschrieben zurück bekommen habe.
Nun bin ich zwischenzeitlich umgezogen und ein anderes Standesamt ist zuständig. Es wurde eine "Übertragung der Aufgaben des Standesamtes" vom ursprünglichen Standesamt an das Standesamt meiner jetzigen Gemeinde veranlasst.
So weit so gut.
Nun meint aber mein jetziges Standesamt, dass für die Anmeldung zur Eheschließung BEIDE Personen, sprich ich und meine Verlobte persönlich anwesend sein müssen. "Des war scho imma so!"
Die Bevollmächtigung ist leider wertlos obwohl diese schon an meine aktuelle Meldeadresse gerichtet ist.
Gibt es da wirklich keine andere Möglichkeit?
Musse meine Verlobte erstmal wieder mit einem Besuchervisum nach D kommen nur um bei der Anmeldung persönlich anwesend sein zu können?