23-01-2023, 14:19
Wir haben solch einen Fall nicht so häufig, dass man während des Verfahrens von einem Sta zum anderen wechselt.
Aber die "Bevollmächtigung" auch Beitrittserklärung genannt ist ja genau für den Zweck da, weil sie bei der Anmeldung zur Eheschließung nicht dabei sein kann. Ich sehe da auch kein Grund darin, dass dies bei einem Wechsel des StAs anders sein soll. Warum soll diese Beitrittserklärung nur für das eine StA gelten und nicht für das andere ?
Obwohl Besuchervisum im Moment etwas einfacher vergeben werden, würde ich dem StA gegenüber argumentieren, dass bei einer Heiratsabsicht ein Besuchervisum idR verweigert wird..
Unter Umständen mal das StA bitten, sich bei der Standesamtsaufsicht kundig zu machen.
Aber die "Bevollmächtigung" auch Beitrittserklärung genannt ist ja genau für den Zweck da, weil sie bei der Anmeldung zur Eheschließung nicht dabei sein kann. Ich sehe da auch kein Grund darin, dass dies bei einem Wechsel des StAs anders sein soll. Warum soll diese Beitrittserklärung nur für das eine StA gelten und nicht für das andere ?
Obwohl Besuchervisum im Moment etwas einfacher vergeben werden, würde ich dem StA gegenüber argumentieren, dass bei einer Heiratsabsicht ein Besuchervisum idR verweigert wird..
Unter Umständen mal das StA bitten, sich bei der Standesamtsaufsicht kundig zu machen.