19-03-2023, 12:33
(19-03-2023, 10:00)Hardinero schrieb: Zum Vergleich; In Deutschland werden bei einem Vergewaltungsdelikt 2 bis 15 Jahre verhängt. (§ 177 Absatz 6 StGB)
Und wenn die Vergewaltiger traumatisiert sind und nach Ansicht des Gerichts auf einem guten Weg zur Integration sind, dann lässt man sie auch gerne mal auf Bewährung frei um ihre aussichtsreichen Perspektiven nicht zu gefährden.
Perspektiven und Aussichten der Opfer sind dann zweitrangig.