25-05-2023, 05:26
(24-05-2023, 19:06)Popogie22 schrieb: Ich lese das so raus, dass es auf die gültige Gesetzeslage des Gastgeberlandes (hier D) ankommt. Würde die Doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich in D erlaubt werden, dann kann deine bereits in D eingebürgerte Asawa ihre phil. Staatsbürgerschaft zusätzlich zu ihrer deutschen nach Antrag zurück erlangen.
Dass dann mit den Antrag für "RE-ACQUISITION (RÜCKERWERB DER STAATSBÜRGERSCHAFT)"
Wir werden sehen.
Für viele Ex-Pinoys bestimmt sehr von Vorteil bei Grundbesitz und Erbschaft auf den PH.
... rischtisch, aber ob das wirklich so kommen wird. Das Gesetz ist noch lange nicht durch.