25-02-2024, 06:54
(23-02-2024, 20:10)Popogie22 schrieb: Auf meine persönliche Frage dann welche Dokument jetzt alles übersetzt werden müssen, kam: "Es müssen alle ausländischen und nicht internationale Dokumente übersetzt werden."Es macht überhaupt keinen Sinn die Urkunden der Geschwister und die Heiratsurkunde der Eltern zu übersetzen.. denn diese werden beim Befreiungsverfahren (OLG) nicht benötigt. Die wurden nur für die Urkundenprüfung gefordert.
Ich fragte ob denn auch die ganzen Urkunden der Geschwister und der Eltern übersetzt werden müssen: "Ja, alle nicht internationale ausländische Dokumente".
Ich hätte noch ein wenig Verständnis dafür. wenn bei der UP herausgekommen wäre, dass irgendwas nicht stimmt. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Es ist natürlich jetzt schwierig zu sagen, wie man mit einem sturen Standesbeamten umgeht. Vielleicht ihn mal freundlich bitten, bei dem OLG nachzufragen oder der Standesamtsaufsicht...