17-12-2024, 23:10
(17-12-2024, 11:31)URi schrieb: Der Termin ist zwar nun etwas her, aber trotzdem mal die Zusammenfassung. Habe inzwischen einen GdB von 70%.Auch ich habe die 70% und erhalte trotz 65J immer noch die Erwerbsminderungs Rente.
Am 01.09.2025 kann ich in Rente, bekomme dafür aber 10,8% Abschläge...
Mein offizielles Renteneintrittsalter bleibt bei 02/2026
Da ich aber 11J. Selbständig war, wo ich nichts eingezahlt hatte und später (2006) dann in die Schweiz ging bekomme ich derzeit nur ca.613 €.
Und nun kam von Brandenburg die Steuerforderung für 2022 und 2023
Denen hatte ich bereits vorher schon geschrieben dass meine Beiträge nur bis 2006 gelaufen sind und dadurch alle bereits besteuert wurden.Somit findet bei einer
Steuererhebung eine klare Doppelbesteuerung statt und dass ich in diesem Fall bis zur letzten Instanz vor Gericht ziehen werde.
Fazit: Steuerbescheid für 2022 ... ca 5000 € zu versteuerndes Einkommen und 937€ Steuerforderung.Ich weiss warum ich dieses Land verlassen habe.
Ich hatte denen auch geschrieben dass die damals eingeführte Tabelle mit der Schrittweisen Erhöhung der Steuerpflicht nicht zur Anwendung kommen kann,
da diese System darauf aufgebaut ist, dass man nach 2006 weiterhin einzahlt bis zum Renteneintrittsalter.Da ich aber bereits 2006 D verlassen hatte
funktioniert dieses System bei mir überhaupt nicht und führt zu einer klaren Doppelbesteuerung.