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Verpflichtungserklärung bei Visum zur Eheschließung
#11
Das ist wirklich ein sehr netter Rechner... aber zu bedenken ist folgendes:

a  ) das sind Werte für Karsruhe; für andere Städte sehen sie Werte ganz anders aus
b )  ob bei einer Einreise zu Hochzeit Bedarf kurz oder lang genommen wird, entscheidet die ABH.
      mE sollten nur die Werte von "kurz" berücksichtigt werden. "lang" müsste zB genommen werden, wenn es sich um die Einreise der Stieftochter handeln würde.

Bei 30 € Unterdeckung lohnt es sich, die ABH aufzusuchen. Die Sachb haben da auch einen gewissen Spielraum.

In der Kreisstadt, wo ich die VE für Schengen Visa abgebe, bemüht die Sachbearbeiterin noch nicht mal den Rechner.
Sie rechnet im Kopf grob Einnahmen und Ausgaben und zusammen .. das war's dann.
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RE: Verpflichtungserklärung bei Visum zur Eheschließung - von HGE - 16-06-2019, 03:08

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