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Heute hat meine Frau ihre schriftliche Einbürgerungszusage erhalten - ziemlich genau 4 Monate nach Antragsstellung. Noch ein letzter telefonisch zu vereinbarender Termin bei der Ausländerbehörde zur Zahlung der restlichen Verwaltungsgebühr (zahlbar nur vor Ort mit EC-Karte), dann kann sie die Urkunde hoffentlich gleich mitnehmen (auf eine öffentliche Verleihung durch den Bürgermeister haben wir nach der Vorgeschichte beide keinen Bock).
Mit der Urkunde kann dann der deutsche Pass beantragt werden.
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Prima! Herzliche Glückwünsche.
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Meine Frau (jetzt Deutsche) hat ab dem 14.8.24 auch wieder die philippinische Staatsbürgerschaft und hat somit 2 Staatsangehörigkeiten.
Die Beantragung in Frankfurt war recht einfach.. es gibt eine Liste der Requirements auf deren HP. Vorher per e-mail die Dokumente mit dem Konsulat abstimmen, dann kann nichts passieren.
Der Pass wurde am selben Tag beantragt und wird erst in ein paar Wochen zugeschickt, weil er in Manila erstellt wird.
Mein Tipp: Ob eine nächste Regierung diese doppelte Staatsbürgerschaft wieder abschafft, steht in den Sternen. Daher sollten Interessenten dies so schnell wie möglich durchziehen.
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(29-08-2024, 21:02)HGE schrieb: Mein Tipp: Ob eine nächste Regierung diese doppelte Staatsbürgerschaft wieder abschafft, steht in den Sternen. Daher sollten Interessenten dies so schnell wie möglich durchziehen.
Deswegen werden morgen die Unterlagen zum Landratsamt geschickt.
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Wichtige Ergänzung, die uns so lange Zeit nicht bekannt war: Die philippinische Staatsbürgerschaft besteht mit Annahme der deutschen nicht automatisch fort, sondern Philippinische Staatsangehörige verlieren automatisch mit dem Tag der Aushändigung der deutschen Staatsangehörigkeit ihre philippinische!! Der philippinische Pass wird mit diesem Tag ungültig. Die philippinische Staatsangehörigkeit (und im Nachgang ein neuer Pass) muss nach Republic Act 9225 in Berlin oder Frankfurt persönlich neu beantragt werden. Einzelheiten siehe hier:
https://frankfurtpcg.de/re-acquisition-r...itizenship
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Das bedeutet, dass man unmittelbar nach Erhalt der Urkunde zur Deutschen Staatsangehörigkeit, den Deutschen Pass beantragen sollte. Anschließend die Phippinische Botschaft in kontaktieren muss.
Oder?
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Ja, den deutschen Pass und die Einbürgerungsurkunde muss man - neben anderen Unterlagen - bei dem Termin zur Wiedererlangung der philippinischen Staatsbürgerschaft vorlegen.
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(18-11-2025, 21:18)Falconwing schrieb: Ja, den deutschen Pass und die Einbürgerungsurkunde muss man - neben anderen Unterlagen - bei dem Termin zur Wiedererlangung der philippinischen Staatsbürgerschaft vorlegen.
Mehr als 15 Monare nach Antragstellung hat meine Frau nun die Einbürgerungsurkunde erhalten. In 4 Wochen haben wir Termin zur Antragstellung des Deutschen Passes.
Nun wurde uns gesagt, dass man bei Staatsangehörigkeit Deutsch/Filipino eintragen soll. Aber so schnell wird sie die Philippische nicht wieder erlangen, denke ich.
Falls sie die Philippische wieder haben will, müssen wir bei der Beantragung des Passes wohl beide Staatsangehörigkeiten eintragen, obwohl sie bis dahin die Philippische Staatsangehörigkeit nicht wieder erlangt hat.
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(20-02-2026, 11:55)Adlaw schrieb: Nun wurde uns gesagt, dass man bei Staatsangehörigkeit Deutsch/Filipino eintragen soll.
Du meinst für den Antrag für den deutschen Pass? Im Pass steht bei meiner Frau nur Deutsch, also werden wir im Antrag wohl auch nur Deutsch eingetragen haben. Wahrscheinlich weiß deine Behörde gar nicht, dass die philippinische Staatsangehörigkeit mit Annahme der deutschen automatisch erlischt und erst wieder neu beantragt werden muss.
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(20-02-2026, 13:08)Falconwing schrieb: Du meinst für den Antrag für den deutschen Pass?
Ja genau. Und den Pass brauchen wir ja zur Wiedererlangung der Philippinischen Staatsbürgerschaft.
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Meine Frau hat heute ihren Pass abgeholt. Dort steht Staatsangehörigkeit nur "Deutsch".
Bei der Antragstellung wurde gefragt Deutsch/Filipino?
Haben wir auch so angegeben. Jetzt steht aber nur "Deutsch". Was ja eigentlich auch logisch ist, da mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde die Philippische Staatsangehörigkeit erlischt.
Sollte meine Frau die Philippische wieder haben wollen und auch bekommen, muss dann der Deutsche Pass erneut beantragt werden?
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(10-04-2026, 17:26)Adlaw schrieb: Sollte meine Frau die Philippische wieder haben wollen und auch bekommen, muss dann der Deutsche Pass erneut beantragt werden?
Nein, der deutsche Pass bleibt wie er ist
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Ich hab mir mal gerade die erforderlichen Unterlagen angesehen.
Philippine Citizenship
Zitat:Proof of acquisition of foreign citizenship (Einbürgerungsurkunde) with a certified English translation prepared by a licensed translator (vereidigter Übersetzer) and three photocopies of the original Einbürgerungsurkunde and English translation
Wird das in der Praxis tatsächlich nur so anerkannt? Die Einbürgerungsurkunden dürften doch genormt sein, sodass die Botschaft normalerweise erkennen könnte, worum es sich handelt. Aber wahrscheinlich ist es hier wie bei Berni, wo die deutsche Behörde ein englischsprachiges Dokument nicht anerkennt, obwohl das die Leute dort auch übersetzen könnten und sehen, worum es sich handelt.
Noch eine Frage:
Zitat:[*]Sechs (6) aktuelle Passgröße oder 2×2 Fotografien mit weißem Hintergrund
[*]Zwei (2) aktuelle Passgröße oder 2×2 Fotografien mit königsblauem Hintergrund (BI Memorandum Circular No. MCL-08-006)
[*]
Da dürfte ein deutscher Fotograf wohl passen. Gab es bei der Botschaft oder dem Konsulat die Möglichkeit, die Fotos nach den philippinischen Vorschriften zu erstellen?
Danke für Eure Antworten.
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(16-04-2026, 10:41)Hardinero schrieb: [*] Gab es bei der Botschaft oder dem Konsulat die Möglichkeit, die Fotos nach den philippinischen Vorschriften zu erstellen? [*]
Als ich zuletzt in der Botschaft Berlin zur Renewal vom Pass meiner Ex war (2016 rum), wurden die Passfotos in der Botschaft gemacht.
Ich weiß aber nicht ob dass dann nur für den Pass selber gilt. War ja nur Digital. Aber es gab gebenüber der Botschaft ein Fotostudio dass auch Fotos nach philippinischen Vorschriften ertellt. Das Studio wurde auch bei der Botschaft an der Infotafel erwähnt.
Ist aber jetzt 10 Jahre her. K/A ob dem noch so ist.
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Bei uns wurde die Übersetzung in Frankfurt gefordert, ich habe ausdrücklich nachgefragt. Habe ich dann online beauftragt, Foto von der Einbürgerungsurkunde hingeschickt, Übersetzung als pdf (wichtig: vereidigter Übersetzer) mit Stempel und Unterschrift zurückbekommen, ausgedruckt, fertig. Das die Unterschrift nicht original war, hat die Frankfurter nicht gestört.
Die Fotos haben wir bei einem Fotografen gemacht. Der hatte eine Datei, in der für jede Menge Länder die Anforderungen an Passfotos (Größe, Farbe, Ausschnitt etc.) enthalten waren. Weisser Hintergrund war eh kein Problem, den blauen Hintergrund hat er gemäß dem Farbcode gefotoshopt. Gingen in Frankfurt problemlos durch.
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Danke, Falconwing und Popogie22. Wir gehen das Thema jetzt mal an.
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Wir haben die Einbürgerungsurkunde auch bei einem Onlineanbieter beglaubigt übersetzen lassen. Da konnte man den Preis (40,96 Euro) wenigstens vorher erfahren und erlebt keine Überraschungen.
Wie lange dauert es von der Antragstellung bis der neue Pass da ist?
Wir hatten nämlich überlegt, ob wir gemeinsam mit unseren zwei Kindern zum Konsulat fahren. Die wollen auch einen neuen Reisepass beantragen. Das ginge aber erst in den Semesterferien im Sommer. Bei sehr langer Bearbeitungszeit würde das meine Frau vielleicht jetzt schon erledigen.
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Bei der Antragstellung letztes Jahr August wurde gesagt: 6 Wochen. Nach 4 Wochen war das Ding im Briefkasten.
Kleine Ergänzung: Für die Neubeantragung der Staatsbürgerschaft und den neuen Pass braucht man 2 Termine. Der für die Staatsbürgerschaft wird nach Vorprüfung der Unterlagen vom Generalkonsulat vergeben (vormittags), den Termin für den Pass muss man online vereinbaren (am besten nachmittags ab 14 Uhr). Ist ein bisschen tricky, das zu koordinieren, wenn man beides am selben Tag erledigen will. Wenn man den Termin für die Staatsbürgerschaft hat, sofort nach einem passenden Passtermin schauen. Bei uns hat es letztes Jahr geklappt.
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