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Koalitionsvertrag: Mehrfachstaatsangehörigkeit geplant
#21
Die Angelegenheit ist bei unserer Regierung immer noch am köcheln... Unter den geplanten Änderungen befindet sich auch diese:


Zitat:Die vielen Ausnahmen sorgen dafür, dass nach Angaben des Bundesinnenministeriums 2021 bei mehr als zwei Dritteln der Einbürgerungen (69 Prozent) die sogenannte Mehrstaatigkeit zugelassen wurde. Die Koalition will deshalb den Doppelpass künftig generell erlauben.


Tagesschau - Was die neuen Einbürgerungsregeln bedeuten

Wir müssen also weiter beobachten, ob das so kommt. Meine Frau würde dann gerne zur deutschen auch wieder die philippinische Staatsangehörigkeit annehmen, wenn das möglich wird.
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#22
Soweit ich den Verlauf bisher verfolgt habe, wird der Gesetzentwurf nach der Einigung unter den Koalitionspartnern in Kürze im Kabinett beschlossen werden und dann dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Das Gesetz ist wohl kein Zustimmungsgesetz für den Bundesrat, dieser könnte zwar Einspruch einlegen, der aber dann im Bundestag mit Mehrheitsbeschluss wieder aufgehoben werden kann. Ich rechne für den Herbst mit dem Inkrafttreten.

Eine bereits aufgegebene Staatsangehörigkeit wieder anzunehmen soll möglich sein, entsprechend den Voraussetzungen des jeweiligen Staates.

Wie lange dann nach Antragstellung eine Einbürgerung dauert wird man sehen. Wir hoffen, dass meine Frau zu unserem 10th Aniversery im April 2024 mit dem deutschen Pass nach Dubai einreisen kann….
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#23
(20-05-2023, 09:54)Falconwing schrieb: Eine bereits aufgegebene Staatsangehörigkeit wieder anzunehmen soll möglich sein, entsprechend den Voraussetzungen des jeweiligen Staates.

Wo hast du das gelesen?
 Wenn das ginge, würde ich das für meine asawa machen.. denn auf den Philippinen ist alles einfacher mit phillip. Pass.
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#24
(20-05-2023, 10:44)HGE schrieb: Wo hast du das gelesen?
 
In einer Antwort des SPD Abgeordneten Hakan Demir auf eine entsprechende Frage auf Abgeordnetenwatch

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hakan-demir/fragen-antworten/wie-ist-zu-entscheiden-ob-das-staatsangehoerigkeitsrecht-ein-einspruchsgesetz-oder-ein-zustimmungsgesetz-ist

Unter weitere Fragen an Hakan Demir, Frage von Nina H. Vom 13.05.2023
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#25
Wenn es soweit ist, wird mit Sicherheit die philippinische Botschaft darüber informieren, wie die Voraussetzungen sind und was zu tun ist. Grundsätzlich glaube ich, dass es auch im Interesse der Philippinen ist, wenn die Personen wieder die philippinische Staatsbürgerschaft zurückbekommen.
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#26
(20-05-2023, 12:04)Hardinero schrieb: Wenn es soweit ist, wird mit Sicherheit die philippinische Botschaft darüber informieren, wie die Voraussetzungen sind und was zu tun ist. 


Ja, es könnte möglich sein, dass man 1 ) grundsätzlich die Genehmigung des philipp. Konsulats einholen muss, dass der Doppelpass gestattet ist, oder 2 ) die Regierung vom philipp. Staat eine grundsätzliche Genehmigung erhält. Dann wird wahrscheinlich im Gesetz eine Liste mit Ländern angehangen, die die Länder zeigen, die den Doppelpass genehmigen.  Ich tippe aber auf 1)  was auch kein Problem darstellen sollte.
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#27
(20-05-2023, 10:44)HGE schrieb: Wo hast du das gelesen?
 Wenn das ginge, würde ich das für meine asawa machen.. denn auf den Philippinen ist alles einfacher mit phillip. Pass.


Wenn man auf der Website der philippinischen Botschaft in Berlin schaut, steht folgendes:


Zitat:DUAL CITIZENSHIP (DOPPELTE STAATSBÜRGERSCHAFT PHILIPPINISCH-DEUTSCH)
Currently, Germany allows dual citizenship in the following cases:
  1. Those born in Germany after 01 January 2000 to parents who, upon said birth, a) were both foreigners and b) one parent has stayed in Germany legally for 8 years, and c) the child has grown up in Germany, can now opt for both German citizenship and the citizenship of their parent’s country when they turn twenty one (21).

  2. The same exemption from the obligation to choose is applicable to those children of foreign parents who were born in Germany between 01 January 1990 and 31 December 1999 and were naturalized, becoming German citizens in the year 2000.

  3. Those children born of mixed marriages (e.g. Filipino-German) are entitled to both citizenships (dual citizenship) by reason of blood.

  4. Children born in the Philippines who were naturalized by adoption of German citizens.
Note: Former Filipinos who have been naturalized citizens of Germany may apply but they may be required to renounce their current citizenship in the absence of the relevant dual citizenship law in the host country.


Interessant dabei ist der letzte Satz: "Note: Former Filipinos who have been naturalized citizens of Germany may apply but they may be required to renounce their current citizenship in the absence of the relevant dual citizenship law in the host country."

Ich lese das so raus, dass es auf die gültige Gesetzeslage des Gastgeberlandes (hier D) ankommt. Würde die Doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich in D erlaubt werden, dann kann deine bereits in D eingebürgerte Asawa ihre phil. Staatsbürgerschaft zusätzlich zu ihrer deutschen nach Antrag zurück erlangen.

Dass dann mit den Antrag für "RE-ACQUISITION (RÜCKERWERB DER STAATSBÜRGERSCHAFT)"

Wir werden sehen.


Für viele Ex-Pinoys bestimmt sehr von Vorteil bei Grundbesitz und Erbschaft auf den PH.
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#28
(24-05-2023, 19:06)Popogie22 schrieb: Ich lese das so raus, dass es auf die gültige Gesetzeslage des Gastgeberlandes (hier D) ankommt. Würde die Doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich in D erlaubt werden, dann kann deine bereits in D eingebürgerte Asawa ihre phil. Staatsbürgerschaft zusätzlich zu ihrer deutschen nach Antrag zurück erlangen.

Dass dann mit den Antrag für "RE-ACQUISITION (RÜCKERWERB DER STAATSBÜRGERSCHAFT)"

Wir werden sehen.


Für viele Ex-Pinoys bestimmt sehr von Vorteil bei Grundbesitz und Erbschaft auf den PH.


... rischtisch, aber ob das wirklich so kommen wird. Das Gesetz ist noch lange nicht durch.
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#29
(25-05-2023, 05:26)HGE schrieb: ... rischtisch, aber ob das wirklich so kommen wird. Das Gesetz ist noch lange nicht durch.

ich bin da inzwischen etwas optimistischer. Nach der Einigung der Koalitionsparteien untereinander dürfte das Gesetz im Bundestag eine Mehrheit haben. Der Bundesrat kann zwar Einspruch einlegen, der aber mit der Mehrheit des Bundestags zurückgewiesen werden kann. Dann kann das Gesetz in Kraft treten. Möglich, das jemand dagegen vor dem BVerfG klagt, aber das kann dauern….
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#30
Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist die erste Lesung für Anfang November, die zweite und dritte für Anfang Februar 2024 angedacht. Inkrafttreten soll die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024

Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile...ng-bis-zur
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#31
Der Bundesrat hat sich am 20.10. mit dem Gesetzentwurf befasst (nur beratend). Auf Betreiben der FDP ist der Gesetzentwurf für die 1. Lesung im Bundestag am 8.-10.11.23 von der Tagesordnung gestrichen worden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Israel sieht sie wohl wieder Beratungs- und Änderungsbedarf. Damit dürfte sich ein Inkrafttreten zum April 2024 erledigt haben.

Nicht einmal das kriegen diese Flach…. gebacken….
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#32
(03-11-2023, 10:42)Falconwing schrieb: Nicht einmal das kriegen diese Flach…. gebacken….
Dafür ist die Verdoppelung der LKW-Maut durch, was die Inflation deutlich ankurbeln wird. DHL hat die Geschäftskundenpreise bzw. die Mautzuschläge schon um 33% erhöht ... und alle anderen Paketdienstleister werden zwangsweise folgen.
Also wird ALLES teurer werden, da ALLES mit dem LKW geliefert wird und die Maut schon lange nicht mehr auf die Autobahnen beschränkt ist.
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#33
Das Thema steht jetzt zur 1. Lesung auf der Tagesordnung der Bundestages vom 01.12.2023.
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#34
Nachdem der Bundestag sich mit dem Gesetzentwurf in 1. Lesung befasst hat, haben die Koalitionsparteien heute mitgeteilt, dass die restlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen ausgeräumt sind und das Gesetz im Januar in der 2. und 3. Lesung verabschiedet werden kann. Inkrafttreten dann voraussichtlich 01.04.2024.

https://www.fdpbt.de/duerrhasselmanndroe...onspolitik
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#35
Habe in "der Welt" gelesen das das Gesetz am Freitag zur Abstimmung kommt und mit einer Mehrheit bei der Abstimmung gerechnet wird. Sollte das so kommen wuerde das Gesetz schon ab 1. April gelten.
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#36
Richtig, steht am Freitag zur Abstimmung und wird dann zum 01.04. in Kraft treten.

Für die weitere Entwicklung in Deutschland eine Katastrophe, wir nehmen aber gern den Vorteil der doppelten Staatsbürgerschaft mit und werden noch im Februar die Einbürgerung für meine Frau beantragen. Verfahrensdauer lt. Ausländerbehörde zwischen 3 und 6 Monaten.
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#37
Wir haben jetzt einen Termin für die Antragstellung ergattert. Wir konnten aus genau 3 Terminen frühestmöglich für den 11. März auswählen. Lt. Aktueller Auskunft der Ausländerbehörde beträgt die Bearbeitungszeit inzwischen ca. 8-10 Monate!!!

Wir nähern uns also philippinischen Verhältnissen….
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#38
Das Gesetz ist bisher noch nicht im Gesetzblatt verkündet, daher Inkrafttreten frühestens 1.7. (3 Monate nach Verkündung).

Heute wäre unser Termin zur Antragstellung gewesen, dieser wurde heute Morgen lapidar per Mail „aus Krankheitsgründen“ abgesagt. Nächstmöglicher Termin lt. Terminvereinbarungssoftware Anfang Mai. Telefonisch konnte oder wollte die Ausländerbehörde keinen zeitnahen Termin anbieten.
Das Thema liegt jetzt als Beschwerde im Büro des Oberbürgermeisters. Kann darüber kein zeitnaher Termin erreicht werden, geht das Thema in die politischen Parteien und an die (überregionale) Presse. Es reicht!!!
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#39
Für die, die es interessiert mal ein kurzes Zwischenfazit:

Auf meine Beschwerde habe ich eine Eingangsbestätigung erhalten, mit der Information man habe "die zuständige Abteilung um Information gebeten". Schon aus der lustlosen Formulierung der Eingangsbestätigung war klar, das wird nix. Also habe ich die 2. Eskalationsstufe gezündet und alle 10 Fraktionen im Rat angeschrieben.

Von diesen 10 Fraktionen haben (lediglich) 3 - in der Reihenfolge der Reaktion AfD, FDP und Bündnis90/Die Grünen - schrifltich zurückgemeldet. Alle drei haben nach deren Aussage mit dem zuständigen Dezernenten gesprochen und die Zusicherung erhalten, das alle krankheitsbedingt ausgefallenen Termine kurzfristig nachgeholt werden und die Ausländerbehörde sich wegen einem neuen Termin meldet. Darauf warten wir jetzt. Funfact am Rande: Der Ratsvertreter der FDP hat den Einbürgerungsprozess mit seiner ukrainischen Ehefrau selbst kürzlich durchlaufen und mir bei Fragen, Problemen oder wenn es im Prozeß hakt, seine Unterstützung angeboten.

Von den grossen Parteien CDU und SPD hat sich niemand gemeldet, offensichtlich interessiert man sich dort nicht für die Anliegen der Bürger. Auch eine Aussage!!!

Der Mailverteiler überregionale Presse für die 3. Eskalationsstufe ist vorbereitet, aber ich denke, ich werde ihn nicht brauchen.

Nebeneffekt: Meine Frau lernt gerade, dass man - anders als auf den Philippinen - hier durchaus Möglichkeiten hat, sich gegen Behörden zur Wehr zu setzen: Beschwerde, politisch, medial oder juristisch. Wir tun es nur zu selten!!!
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#40
Das Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in seinen wesentlichen Teilen am 26. Juni 2024 in Kraft.
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