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Verpflichtungserklärung für Verwandte - das kann böse in die Hose gehen!
#1
Die Gefahr ist real, gerade wenn man "seine" Familie noch nicht wirklich gut kennt.
Hier ein Fall mit afrikanischen Besuchern, die sich einen Dreck darum scheren, ob der Verpflichtungsgeber Ärger bekommt:

Zitat:Ich und meine kenianische Frau haben letzte Woche geheiratet. Dazu haben wir unter anderem die Tante meiner Frau aus Kenia nach Deutschland eingeladen und für sie auch gegenüber der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgegeben.
[...]
Nach der Hochzeit sind Tante und Tochter planmäßig nach München gereist, um dort noch etwas Zeit miteinander zu verbingen, bevor die Tante von München zurück nach Kenia reist. Diese Reise hat sie nun zu unserem Entsetzen nicht angetreten. Da ihr Visum am Tag der geplanten Rückreise abeglaufen ist, befindest sie sich nun illergalerweise in Deutschland. Tante und Tochter haben seit dem die Kommunikation zu uns abgebrochen
Quelle: Frag einen Anwalt
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