19-03-2021, 09:52
Zitat:So wie das aussieht dürfen zwar ausländische Partner von philippinischen Staatsbürgern, nicht aber gebürtige Filipinos mit nun ausländischem pass einreisen
Das ist die spannende Frage.
Die Vorschriften der Philippinen stehen in puncto Klarheit denjenigen in Doitselaaand in nichts nach.
Meiner Auffassung nach (darauf aber keinerlei Gewähr!) sollten auch ehemalige Filipinos einreisen dürfen.
Begründung:
Meine primäre Quelle ist die IATF (= COVID-19 INTER-AGENCY TASK FORCE FOR THE MANAGEMENT OF EMERGING INFECTIOUS DISEASES).
Ich nehme wahr, dass deren Ansagen in den vergangenen Monaten einigermaßen verlässlich waren.
In allen Publikationen dieser Truppe wird immer wieder auf die gültigen Visabestimmungen referenziert.
Diese Bestimmungen sind in den einzelnen Visa-Sections geregelt, also bspw. 9(A) Visa für normale Touristen, 9(F) für Students, 13(A) für residents etc. Wichtig dabei: Auch die Bestimmungen zum visa-free entry sind eine Visa Bestimmung (nämlich bspw. eine Spezifizierung der 9(A) Visa für Bürger definierter Staaten - Bsp. die Visa-on-arrival-policy aus der EU kommend).
Diese Visa-Bestimmungen sind z.T. ausser Kraft gesetzt ("suspended"), aber nicht geändert - das ist ein erheblicher Unterschied.
Ausweislich sämtlicher mir bekannter Stellen ist der Balikbayan Status aber ein Sonderstatus, der eben nicht unter die Visa-Sections fällt.
Deswegen betrifft die Visa-Suspension auch nicht den Balikbayan Status, denn wo kein Visum notwendig kann auch keines verwehrt werden.
Um das zu ändern müssten die Visa-Bestimmungen bzw. die Balikbayan-Definition / Regularien geändert werden - was etwas grundsätzlich anderes ist als die Gültigkeit einer Bestimmung auszusetzen (s.o.).
Dergleichen ist bislang nicht passiert.
Und geborene Filipinos mit geänderter Staatsangehörigkeit fallen unter die Balikbayan Kategorie.
Link zur IATF mit weiterführenden Dokumenten: HIER
Aktuell gültige (seit 18.03.) Einreisebestimmung: HIER
Information der Botschaft zum Thema Balikbayan (entscheidend für die Fragestellung ist Punkt 5 A): HIER
Allg. Visainfos und Kategorien: HIER
Wie gesagt...ich kann mich auch irren, das ist nur meine Interpretation...
Und ja, wenn man die Regeln buchstabengetreu liest, kann man das auch anders auslegen. Das würde ich dann als illegal erachten, weil es geltender Rechtslage zumindest nicht widerspruchsfrei gegenübersteht; aber hilft einem natürlich nicht, wenn man am Flughafen nicht weitergelassen wird
Cheers